Ab dem 1. Juli 2025 wird es verpflichtend: Wer in Deutschland elektronische Kassensysteme nutzt, muss diese elektronisch melden. Für bereits vorhandene Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) .
Ziel ist es, Manipulationen an digitalen Aufzeichnungssystemen weiter einzudämmen und die Transparenz im Kassenwesen zu erhöhen.
Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal – entweder per XML-Upload oder automatisiert über die ERiC-Schnittstelle.
RetailForce stellt dafür eine automatisierte Lösung bereit.
Zu melden sind unter anderem:
- Name und Steuernummer
- Art und Seriennummer des Systems
- TSE-Zertifizierungs-ID
- Anzahl je Betriebsstätte
- Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme
Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um die Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
