Deutschland: Ab Juli 2025 Meldepflicht für Kassensysteme

Ab dem 1. Juli 2025 wird es verpflichtend: Wer in Deutschland elektronische Kassensysteme nutzt, muss diese elektronisch melden. Für bereits vorhandene Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) .

Ziel ist es, Manipulationen an digitalen Aufzeichnungssystemen weiter einzudämmen und die Transparenz im Kassenwesen zu erhöhen.

Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal – entweder per XML-Upload oder automatisiert über die ERiC-Schnittstelle.

RetailForce stellt dafür eine automatisierte Lösung bereit.

Zu melden sind unter anderem:

  • Name und Steuernummer
  • Art und Seriennummer des Systems
  • TSE-Zertifizierungs-ID
  • Anzahl je Betriebsstätte
  • Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme

Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um die Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.