Italien: Neues Meldeverfahren für E-Ladestationen gestartet

Ladestationsbetriebe für Elektrofahrzeuge in Italien können seit Anfang Juni 2026 ihre sogenannten „Energieserver“ direkt online bei der italienischen Finanzbehörde registrieren. Die neue Webanwendung ermöglicht die Erfassung jener Geräte, die Verkaufsdaten speichern und an die Steuerbehörde übermitteln.

Registrierung der Energieserver

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Betreiber:innen von Ladestationen ihre Energieserver über das Portal „Fatture e Corrispettivi“ („Rechnungen und Entgelte“) registrieren. Dies kann auch über eine:n bevollmächtigte:n Vermittler:in erfolgen. Die erforderlichen Angaben sowie die technischen Vorgaben wurden bereits in einer Verfügung der italienischen Finanzbehörde vom 12. Dezember 2025 festgelegt.

Fristen für die Übermittlung der Verkaufsdaten

Ab dem 23. Juni 2026 steht der Übertragungskanal für die Meldung der Verkaufsdaten zur Verfügung. Betreiber:innen haben ab diesem Datum 45 Tage Zeit, die Daten aller Transaktionen zu übermitteln, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Mai 2026 erfasst wurden. Die Frist endet somit am 6. August 2026.

Für Transaktionen, die ab Juni 2026 erfasst werden, gilt anschließend der Regelbetrieb. Die entsprechenden Daten müssen jeweils bis zum Ende des Folgemonats an die Finanzbehörde übermittelt werden.

Was bedeutet das für Betreiber von E-Ladestationen?

Mit der Freischaltung des neuen Webdienstes setzt Italien die bereits angekündigten Anforderungen für die steuerliche Erfassung von Ladeumsätzen im Bereich der Elektromobilität praktisch um.

Ladeinfrastrukturbetriebe sollten sicherstellen, dass ihre Energieserver rechtzeitig registriert sind und die notwendigen Prozesse für die fristgerechte Übermittlung der Verkaufsdaten eingerichtet wurden.