Veri*Factu verschoben: Was Kassenhersteller:innen jetzt zwingend beachten müssen

Fristverlängerung für Veri*Factu – Was steckt dahinter?

Die spanische Steuerbehörde hat die verpflichtende Einführung des elektronischen Fakturierungssystems Veri*Factu für Selbstständige und kleine Unternehmen um ein Jahr verschoben.
Statt Anfang 2026 tritt die Regelung nun erst 2027 in Kraft. Ziel des Systems ist es, die Transparenz bei Rechnungen zu erhöhen und Steuerbetrug zu verhindern.

 

Rahmenbedingungen

Anforderungen für Kassenhersteller:innen bleiben bestehen

Trotz der Verschiebung gilt: Seit Mitte dieses Jahres dürfen Kassenhersteller:innen nur noch Software auf den Markt bringen, die den Anforderungen von Veri*Factu entspricht. Das bedeutet, alle neuen Kassensysteme müssen bereits jetzt die technischen Spezifikationen erfüllen, um rechtskonform zu sein.

Warum die Frist verlängert wurde

Die Entscheidung zur Verschiebung soll Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Systeme anzupassen. Viele Betriebe hatten Schwierigkeiten, die komplexen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.

 

Jetzt handeln und Compliance sicherstellen

Für Kassenhersteller:innen bleibt die Pflicht zur Umsetzung bestehen. Die Verschiebung betrifft lediglich die verpflichtende Nutzung durch Endkund:innen. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass alle Systeme vollständig kompatibel sind.

 

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