Fristverlängerung für Veri*Factu – Was steckt dahinter?
Rahmenbedingungen
Anforderungen für Kassenhersteller:innen bleiben bestehen
Trotz der Verschiebung gilt: Seit Mitte dieses Jahres dürfen Kassenhersteller:innen nur noch Software auf den Markt bringen, die den Anforderungen von Veri*Factu entspricht. Das bedeutet, alle neuen Kassensysteme müssen bereits jetzt die technischen Spezifikationen erfüllen, um rechtskonform zu sein.
Warum die Frist verlängert wurde
Die Entscheidung zur Verschiebung soll Unternehmen mehr Zeit geben, ihre Systeme anzupassen. Viele Betriebe hatten Schwierigkeiten, die komplexen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.
Jetzt handeln und Compliance sicherstellen
Für Kassenhersteller:innen bleibt die Pflicht zur Umsetzung bestehen. Die Verschiebung betrifft lediglich die verpflichtende Nutzung durch Endkund:innen. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass alle Systeme vollständig kompatibel sind.
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